Mehr als 40 Jahre
Qualität und Professionalität in der Personalberatung

Brexit – und nun? Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Knapp zwei Monate ist es her, dass Großbritannien Europa den Rücken zugekehrt hat: Mit 51,9 Prozent hat die knappe Mehrheit der Briten beim Referendum für einen Ausstieg aus der Europäischen Union gestimmt.

Grafik Urheber: Petr Kratochvil, publicdomainpictures

Für viele kam das Votum überraschend. Die ersten Reaktionen in der Öffentlichkeit waren überwiegend drastisch. Nicht wenige behaupteten, die Europäische Union befinde sich in der schwersten Krise ihrer Geschichte. Ob diese Einschätzung zutrifft, lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen. Wirkliche Klarheit und Orientierung haben die ersten "Post-Brexit"- Wochen erwartungsgemäß nicht bringen können. Als nahezu gesichert gilt zwischenzeitlich lediglich, dass wohl nicht mit einem baldigen Austritt des Vereinigten Königreichs zu rechnen ist. Hauptgrund hierfür sind vor allem die anstehenden Austrittsverhandlungen, die sich aufgrund der Fülle an Themen über Jahre hinziehen könnten. Aber auch wenn es derzeit schlicht unmöglich ist, die künftige Lage im Detail zu prognostizieren, scheint eines klar: Sollte es tatsächlich zu einem Austritt kommen, werden sich die Verhältnisse zum Vereinigten Königreich gravierend ändern. Denn: Spätestens nach zwei Jahre würde das Unionsrecht (und damit auch die bisher geltenden Grundfreiheiten) im Vereinigten Königreich automatisch keine Anwendung mehr finden. Dass dies jedenfalls auch unmittelbare Auswirkungen auf den Bereich Human Resources (HR) haben wird, bedarf keiner ausdrücklichen Erwähnung. Dies gilt nicht nur für Fragen des Tagesgeschäftes wie z.B. der Entsendung von Mitarbeitern nach Großbritannien. Vielmehr deuten aktuelle Arbeitsmarktumfragen daraufhin, dass schon jetzt etwa 600.000 britische Fachkräfte ihre berufliche Karriere in einem anderen EU-Land fortführen wollen. Auch wenn die Liste der Themen, die der Brexit dem Personalmanagement bescheren könnte, umfangreich sein wird, ist es unseres Erachtens sinnvoll, den Blick nicht auf HR zu verkürzen, sondern eine allgemeinere Betrachtung anzustellen. Wir haben im Folgenden vier Themenblöcke in den Blick genommen, mit denen sich Unternehmen im Falle des Brexit auseinandersetzen müssen:

Freier Warenverkehr

Als Grundpfeiler des Binnenmarktes garantiert die Warenverkehrsfreiheit den uneingeschränkten Handel zwischen den Mitgliedsstaaten. Fällt diese weg, bedeutet das für deutsche Unternehmen zum einen, dass Waren, die zukünftig in das Vereinigte Königreich exportiert werden, über Zollverfahren abgewickelt werden müssen oder sogar einer Genehmigung bedürfen. Zum anderen müssen auch einzuführende Waren in einem Zollverfahren überführt werden, die mit Einfuhrabgaben verbunden sind. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand für Unternehmen und Verbraucher, gerade hinsichtlich der Produktüberwachung und Sicherheit. Zusätzlich hat die EU eine Vielzahl an Handelsabkommen mit Drittstaaten, deren Wegfall einen wechselseitigen Marktzugang erschweren würde.

Personenfreizügigkeit

Bisher können alle Unionsbürger ohne Visum oder anderen Einschränkungen in jeden Mitgliedsstaat der EU einreisen und dort ihre Arbeit ausüben. Entfällt  diese Arbeitnehmerfreizügigkeit,  hat das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Folge, dass sie für einen internationalen Einsatz der Mitarbeiter ein Visum oder eine behördliche Arbeitserlaubnis beantragen müssten, die das jeweils geltende Recht berücksichtigen. Auch in Sachen Sozialversicherung müssten sich Unternehmen auf Veränderungen und Anpassungen einstellen. Die bisherige Regelung des jeweilig national geltenden Sozialversicherungsgesetzes würde dann nicht mehr greifen. Demnach müsste dann auf das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland zurückgegriffen werden, unter dem eine Entsendung eines Arbeitnehmers von nur 12 Monaten möglich ist. Bezüglich des Arbeitsrechts und der Arbeitsbedingungen muss vorerst nicht mit großen Veränderungen gerechnet werden, da diese grundsätzlich dem jeweiligen Mitgliedstaat der EU obliegen.

Dienstleistungsfreiheit

Diese  Regelung stellt sicher, dass jedes Unternehmen mit Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU auch in den anderen Mitgliedstaaten seine Dienstleistungen anbieten und durchführen darf. Im Falle eines Austritts würde die garantierte Anerkennung britischer Gesellschaften in Deutschland wegfallen. Die weit verbreitete UK Limited mit deutschem Verwaltungssitz würde nicht mehr als solche anerkannt. Demnach könnte ein rechtzeitiger Rechtsformwechsel geboten sein. Aber auch der qua europäischem Gesellschaftsrecht geschaffenen Europäischen Gesellschaft (SE) mit Sitz im Vereinigten Königreich wäre mit einem Schlag die Existenzgrundlage entzogen.
Freier  Kapital- und Zahlungsverkehr

Diese Grundsäule des EU- Binnenmarktes garantiert den Transfer von Geldern und Wertpapieren sowohl zwischen Mitgliedstaaten, als auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Ein Wegfall dieser Regelung würde  gerade die Finanzdienstleistungsindustrie besonders hart treffen. Bisher können die im Vereinigten Königreich ansässigen Institute ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten und dank der Niederlassungsfreiheit Niederlassungen in anderen EU-Staaten gründen. Gerade diese Regelung hat London zu der Finanzmetropole gemacht, die sie heute ist. Die Anwendbarkeit des EU-Rechts war bisher die "Eintrittskarte" in den europäischen Finanzdienstleistungsmarkt (sog. "Passporting"). Dementsprechend steht bei einem Brexit nicht weniger auf dem Spiel als der Zugang in die europäische Finanzwelt. Viel spricht dafür, dass sich ein alternativer Zugang nur durch eine Sitzverlagerung in einen anderen Mitgliedstaat bewerkstelligen lässt. Hiervon könnte insbesondere die hessische Metropole Frankfurt als bedeutender europäischer Finanzmarkt profitieren.
Und was nun?

Natürlich werden sich unzählige weitere Themen für Unternehmen ergeben, die der Brexit nach sich ziehen wird. Diese können und sollen hier nicht näher behandelt werden. Ziel des vorliegenden Beitrags war und ist es lediglich, einige gravierende Änderungen im Falle eines Brexits anzureißen und gegebenenfalls ein Problembewusstsein auf Seiten betroffener Unternehmen zu schaffen. Auch wenn vieles heute unklar ist, die gute Nachricht bleibt:  Selbst wenn der Brexit tatsächlich kommen sollte, haben Unternehmen aus heutiger Sicht Zeit, sich auf die Konsequenzen einzustellen.

(Grafik Urheber: <link http: www.publicdomainpictures.net externen link in neuem>Petr Kratochvil, publicdomainpictures.net )

Sie suchen neue Persönlichkeiten?
Wir finden die passenden Kandidaten für Ihr Unternehmen.

Mehr

Sie suchen neue Herausforderungen?
Wir kümmern uns um Ihre Bewerbung.

Mehr